Kostenübernahme Ihrer Kur durch ihre Krankenkasse
Seit dem Polen zur Europäischen Union gehört, können deutsche Krankenversicherungen die Kosten für ambulante Kuren auch in Polen übernehmen. Versicherte brauchen dafür eine ärztliche Verordnung, die zunächst von der Kasse genehmigt werden muss.
Der Anspruch auf eine Kur kann alle 4 Jahre geltend gemacht werden, bei medizinischer Notwendigkeit ist allerdings auch früher mit einer Kurbewilligung zu rechnen. Ein solcher Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen, damit die Anwendungen den größtmöglichen Erfolg aufweisen. Dies ist neuerdings aber nicht mehr Pflicht. Die Krankenkasse zahlt dann für Unterbringung, Verpflegung und Fahrt eine Pauschale von 13,00 €uro pro Tag. Wenn also die Voraussetzungen für einen Kuraufenthalt erfüllt sind, zahlt die Krankenkasse auch künftig die Verordnungen und den Zuschuss in den ausländischen Kurorten (z.B. Kolberg). Der Versicherte muss die Kosten zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei seiner Krankenkasse einreichen. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse.
Die folgende Auflistung hilft Ihnen Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen: AOK, BARMER, BIG, BKK, DAK, GEK, Hamburg Münchener Krankenkasse, HEK, HKK, IKK, KKH, Knappschaft, numIKK, SBK, Techniker Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenkasse für eine Bezuschussung bestimmte Kriterien bei der Auswahl eines Kurhauses zugrunde legen und daher bestimmte Kur- oder Erholungshäuser bevorzugen oder genemigen kann. Hilfreich ist es, den Krankenkassen für eine Auswahl unser Prospekt vorzulegen. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
