Reiseversicherungen für unsere Kur-Angebote

Eine Reise aus Krankheitsgründen stornieren zu müssen oder einen Unfall im Urlaub zu haben ist schon schlimm genug, um sich wenigstens vor den finanziellen Folgen schützen zu können empfehlen wir ihnen zu ihrer Reise eine Reiseversicherung abzuschließen.

Um Ihnen eine hohe Sicherheit und Qualität zu den bei uns gebuchten Reisen bieten zu können haben wir einen soliden und zuverlässigen Partner in Sachen Reiseversicherungen gesucht.

Wählen Sie unter den folgende Versicherungspaketen:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV der HanseMerkur Reiseversicherung AG)

A. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

D. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Komplettschutz der HanseMerkur Reiseversicherung AG

(bis zu 31 Tagen innerhalb Europas)

A. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

B. Reise-Krankenversicherung

C. Notfall-Versicherung

D. Urlaubsgarantie (Reieabbruch-Versicherung)

E. Reisegepäck-Versicherung

Hier gelangen Sie zur Preisliste
Informationen zu den Versicherungen
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Wenn Sie von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, wird Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw, die Hinreise-Mehrkosten ersetzt. Versicherte Gründe sind z. B.:
  • Unfall
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Tod
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Jobwechsel
Was wird geleistet?

Im Versicherungsfall wird Ihnen erstattet:

  • die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bei Nichtantritt der Reise/bei Nichtnutzung des Mietobjekts,
  • # die Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, - mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Versicherungsschutz besteht vom Abschluss der Versicherung bis zum Reiseantritt.

Gegen was wird versichert?
  • Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, bei der versicherten Person oder einer Risikoperson.
  • Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigen.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
  • Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person, wenn die Probe-zeit in die versicherte Reisezeit fällt.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität/Fachhochschule oder College der versicherten Person, wenn die Wiederholung der Prüfung in die versicherte Reisezeit fällt.
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, Wehrübung, Zivildienst.
REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)
Was wird geleistet?

Bei Krankheit oder Unfall wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten erstattet für:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Kranken-haus und zurück in die Unterkunft
  • schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  • Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland
  • Bei einer Frühgeburt werden auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von 50.000,- EUR übernommen
  • kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise im Ausland.
NOTFALL-VERSICHERUNG
Was wird geleistet?

Bei Krankheit oder Unfall:

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 5.000,- EUR

Bei Tod:

  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland und Inland oder Bestattung im Ausland

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt:

  • Kostenvorschuss (Darlehen) bis 15.000,- EUR gegenüber dem Kranken-haus und Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen

Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise:

  • Organisation und Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise
  • Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht plan-mäßig beenden können

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln/Reisedokumenten:

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und versicherter Person o ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis 1.500,- EUR
  • Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten

Bei Haft oder Haftandrohung:

  • Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
  • Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000,- EUR
  • bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis 13.000,- EUR
Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reisezeit.
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
  • je versicherte Person 1.500,- EUR
  • kein Selbstbehalt

Welche Sachen sind versichert?

  • Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden
  • Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Versicherungsfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert
  • Brillen, Kontaktlinsen, Audio Player, tragbare DVD-Player und Mobiltelefone jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 250,- EUR mitversichert
  • Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter so-wie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Versicherungsfall bis max. 500,- EUR versichert

Welche Sachen sind u.a. nicht versichert?

  • Sämtliche Zahlungsmittel (z.6. Bargeld)
  • Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Hängegleiter, Fallschirme, einschließlich Zubehör, Gleitflieger

Gegen welche Gefahren sind die Sachen versichert?

In der Obhut von Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Gepäckaufbewahrungen (Gilt nicht für Pelze, Schmucksachen, Edelmetallge­genstände, tragbare DVD-Player und Laptops inkl. Software, Foto-, Film-und Videoapparate sowie Mobiltelefone jeweils mit Zubehör.)

  • Verlust)
  • Beschädigung
  • Zerstörung

Während der übrigen Reisezeit:

  • strafbare Handlungen Dritter
  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Elementarereignisse
Versicherungsschutz besteht innerhalb der versicherten Reisezeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr.
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)
Was wird geleistet?
  • Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzei­tigem Abbruch der Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise
  • Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage
  • Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise in der 2. Hälfte der versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag
  • Die nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
  • Für notwendige Beförderungskasten, die die versicherte Person bei einer Unterbrechung einer Kreuzfahrt oder einer Rundreise aufbringen muss, um von dem Ort ,an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
Gegen was wird versichert?
  • Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
  • Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person infolge Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, - mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
PREISLISTE
Reisepreis pro Person
bis 400,- EUR
bis 600,- EUR
ab 601,- EUR
Komplettpaket
19,- EUR
26,- EUR
30,- EUR
*RRV
11,- EUR
19,- EUR
26,- EUR
*: RRV = Reiserücktrittskostenversicherung
Die hier aufgeführten Texte sind Auszüge der Webseiten der Versicherungsträger. Die Texte wurden nach bestem Wissen und Gewissen übernommen. Irrtümer sind jedoch vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Jegliche Haftungsansprüche, sind ausgeschlossen. Letzte Aktualisierung am 14.01.2009.
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